
 Die gesetzliche elektronische Form ist in {§|126a|bgb|juris} BGB definiert und wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 eingebracht. Die elektronische Form ist gewahrt durch eine elektronisch gespeicherte Erklärung mit dem Namen d...
Gefunden auf 
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Form

Nach deutschem Recht die Ausgestaltung einer Urkunde, dergestalt, dass der Aussteller sie mit seinem Namen und einer digitalen Signatur versehen hat. Die E. kann die Schriftform ersetzen. Siehe BGB - 126 a. S.a. Schriftform, Textform.
Gefunden auf 
https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=E&id=13146&page=1

Nach deutschem Recht die Ausgestaltung einer Urkunde, dergestalt, dass der Aussteller sie mit seinem Namen und einer digitalen Signatur versehen hat. Die E. kann die Schriftform ersetzen. Siehe BGB 126 a. S.a. Schriftform, Textform.
Gefunden auf 
https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=E&id=13146&page=1

elektronische Form, Recht: Formvorschriften.
Gefunden auf 
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
  Keine exakte Übereinkunft gefunden.